|
|
|
Auftrag
EditorialDie Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist ein bedeutsamer Faktor im schleswig-holsteinischen Staatsgefüge.
mehr Infos ...
Verfassungsrechtlicher Auftrag und Stellung des Landesrechnungshofs Schleswig-HolsteinDer Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, der kommunalen Körperschaften sowie der anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überwachen (Art. 56 LV).
mehr Infos ...
AufgabenDer Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe.
mehr Infos ...
Das PrüfungsverfahrenDer Landesrechnungshof kann den umfassenden Prüfungsgegenstand (gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung) nicht immer in allen Bereichen vollständig prüfen.
mehr Infos ...
Finanzkontrolle in Schleswig-HolsteinDer Landesrechnungshof veröffentlicht regelmäßig die Informationsschrift "Grundlagen der Finanzkontrolle und Haushaltswirtschaft in Schleswig-Holstein". Die 5. Auflage aus dem August 2008 finden sie hier.
mehr Infos ...
|
|
|
|
 |
|
|