08.09.2010

Auftrag

Editorial

Die Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist ein bedeutsamer Faktor im schleswig-holsteinischen Staatsgefüge.
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Verfassungsrechtlicher Auftrag und Stellung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, der kommunalen Körperschaften sowie der anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überwachen (Art. 56 LV).
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Aufgaben

Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe.
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Das Prüfungsverfahren

Der Landesrechnungshof kann den umfassenden Prüfungsgegenstand (gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung) nicht immer in allen Bereichen vollständig prüfen.
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Finanzkontrolle in Schleswig-Holstein

Der Landesrechnungshof veröffentlicht regelmäßig die Informationsschrift "Grundlagen der Finanzkontrolle und Haushaltswirtschaft in Schleswig-Holstein". Die 5. Auflage aus dem August 2008 finden sie hier.

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