Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der hinweisgebenden Person gemäß Art. 13 DSGVO im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Meldung nach  dem HinSchG an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die 
Präsidentin des 
Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein 
Berliner Platz 2 
24103 Kiel 
Telefon: 0431 988 0 
Telefax: 0431 988 8686 
Internet: https://landesrechnungshof-sh.de


Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diesen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

 
Datenschutzbeauftragter des 
Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein 
Jan Zimmermann
Berliner Platz 2 
24103 Kiel 
Telefon: 0431 988 8974 
Telefax: 0431 988 619 8974 
E-Mail: dsb.lrh@lrh.landsh.de 
(Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente.)


2. Art der Datenverarbeitung, Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage


Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Verfahren nach dem HinSchG zu führen und ggf. Folgemaßnahmen zu ergreifen. Es dient der Aufdeckung von Missständen und deren Aufklärung.

 

Welche Daten verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie im Rahmen der Meldung an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein mitteilen.


Dies können beispielsweise folgende Informationen sein:

  • Angaben zu Ihrer Person (z. B. Name, E-Mailadresse, IP-Adresse etc.)
  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zum Verhältnis zum Verantwortlichen (z. B. Arbeitnehmer, Vertragspartner, Lieferant etc.), § 1 HinSchG
  • Weitere von Ihnen mitgeteilte Informationen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG.

 

3. Weitergabe an Dritte


Das HinSchG sieht die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität u. a. der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit Meldungen zu Verstößen vor, die unter das HinSchG fallen. Es erhalten innerhalb des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein daher nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre die Identität betreffenden Daten, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützenden Personen.


Eine Weitergabe an die jeweils zuständige Stelle kann jedoch ggf. in gesetzlich geregelten Fällen nach § 9 Abs. 2 und 3 HinSchG erforderlich werden. Darüber hinaus kann eine Weitergabe der Informationen erfolgen, wenn dies für Folgemaßnahmen erforderlich ist und die hinweisgebende Person nach § 9 Abs. 3 HinSchG eingewilligt hat.


Gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG wird die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht nach dem HinSchG geschützt.


4. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten


Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.


5. Betroffenenrechte


Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • das Recht gemäß Art. 15 DSGVO, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • das Recht gemäß Art. 16 DSGVO, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherter personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • das Recht gemäß Art. 17 DSGVO, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • das Recht gemäß Art. 18 DSGVO, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • das Recht gemäß Art. 77 DSGVO, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Beschwerderecht), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen deutsches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt.

 
In Schleswig-Holstein ist die Datenschutzaufsichtsbehörde:

 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98

24103 Kiel

Telefon: 0431 988-1200

Telefax: 0431 988-1223

Internet: https://www.datenschutzzentrum.de

E-Mail-Adresse: mail@datenschutzzentrum.de